Helenengasse Bahnviadukte 8-11, 1020 Wien
Nach einem Unfall ist schnelles und richtiges Handeln gefragt. Wenn es um Ihr Auto geht, haben wir wichtige Tipps für Sie, was Sie nach einem Unfall tun sollten. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für Ihre Fragen in der Autowerkstätte Brouschek in 1020 Wien zur Verfügung.
Fahren Sie nach einem Unfall nicht zur KFZ-Versicherungsstelle Ihrer Versicherung, sondern direkt zu uns und nehmen Sie sämtliche Unfallunterlagen mit. Wir veranlassen sofort die Schadensbesichtigung. Auf diese Weise ersparen Sie sich und allen anderen Beteiligten unnötige Verzögerungen. Auch dann, wenn Ihr Versicherungsbetreuer Ihnen ratet, dass Sie zuerst zur Besichtigungsstelle fahren sollten, empfehlen wir Ihnen, direkt zu uns zu kommen, da Sie sich so viel Zeit sparen. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, bei uns die Schadensmeldung auszufüllen. Gerne mailen wir diese für Sie sofort an die zuständige Stelle.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Schadensabwicklung, sondern führen gerne auch die Reparatur nach einem Unfall für Sie durch. Unsere Experten begutachten den Schaden und erledigen im Anschluss daran sämtliche Reparaturarbeiten für Sie.
Fahren Sie nach einem Unfall direkt zur Autowerkstätte Brouschek in 1020 Wien – wir erledigen alles für Sie!
Bis zu 2.180 Euro Strafe bei Nicht-Meldung eines Unfalls mit Verletzten
Meldepflicht bereits bei kleinen Verletzungen
Wer der Meldepflicht nach einem Unfall mit Personenschaden nicht nachkommt, muss tief in die Geldbörse greifen. "Der Strafrahmen bewegt sich zwischen 36 und 2.180 Euro", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Die Behörde muss bereits bei kleinen Verletzungen wie Prellungen oder Hautabschürfungen verständigt werden. Schon die Vermutung, dass jemand verletzt sein könnte, reicht aus. Alle am Unfall beteiligten Personen müssen Erste Hilfe leisten und die nächste Polizeidienststelle verständigen - auch Fußgänger, Radfahrer oder Mopedfahrer sind meldepflichtig, wenn sie am Unfall in irgendeiner Weise beteiligt waren. Das ist z.B. auch der Fall, wenn ein Fußgänger die Straße vorschriftsmäßig überquert, ein Autofahrer ausweicht und sich dabei verletzt.
Unfall muss sofort gemeldet werden
In der Regel ist ein Aufschub der Meldung lediglich in Ausnahmefälle wie bei Erster Hilfe-Leistung erlaubt. Andernfalls kann schon ein Zuwarten von nur 30 Minuten eine Strafe nach sich ziehen. Erfährt ein Fahrzeuglenker erst im Nachhinein, dass der Unfallgegner verletzt worden ist, muss er die Behörden ebenfalls sofort benachrichtigen.
Zeugen müssen Hilfe leisten und die Herbeiholung von Hilfe ermöglichen
Nicht direkt beteiligte Personen, wie Zeugen eines Unfalls, trifft nur eine Hilfeleistungspflicht. Außerdem müssen sie das Herbeiholen von Hilfe ermöglichen, indem sie z.B. ihr Handy verleihen. Die Strafe, wenn ein Zeuge weder Hilfe leistet, noch für fremde Hilfe sorgt oder das Rufen der Rettung nicht ermöglicht, beträgt bis zu 726 Euro. Zeugen haben aber keine Verpflichtung, den Unfall der Polizei zu melden.
Deshalb ist wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht auch keine Strafe möglich.
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